Seit 16.12.2011 sind wir
amtlich anerkannte Ausbildungsstätte gemäß § 7 Abs.1 Nr.5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für die Weiterbildung von Fahrerinnen und Fahrer für den Güterkraft- oder Personenverkehr.
Wer daran teilnehmen muss und bis wann finden Sie unter folgenden Link:
Schulungstermine finden auf Absprache statt. Bei größeren Betrieben besteht die Möglichkeit, die Weiterbildung bei Ihnen durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, ein geeigneter Raum, den wir für
Sie bei der Landesdirektion Chemnitz genehmigen lassen.
Außerdem finden folgende Module in der Fahrschule statt: